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   BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20   

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https://dejure.org/2021,3441
BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20 (https://dejure.org/2021,3441)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - 4 StR 305/20 (https://dejure.org/2021,3441)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 4 StR 305/20 (https://dejure.org/2021,3441)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 46b Abs. 1 Satz 3 StGB; § 100a Abs. 2 StPO
    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an den Aufklärungserfolg; Zusammenhang zwischen aufgedeckter und abgeurteilter Tat: Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 100a Abs. 2 StPO, § 46b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 31 BtMG, § 46b StGB, § 337 Abs. 1 StPO, Anlage 1 zum Waffengesetz, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs durch Teileinstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen mangels Klärung des konkurrenz-rechtlichen Verhältnisses der Verkaufsfälle zu den Erwerbsfällen

  • rewis.io

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer waffenrechtlicher Straftaten: Anforderungen an den Aufklärungserfolg; notwendiger Zusammenhang zwischen aufgedeckter und abzuurteilender Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Änderung des Schuldspruchs durch Teileinstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen mangels Klärung des konkurrenz-rechtlichen Verhältnisses der Verkaufsfälle zu den Erwerbsfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 207
  • StV 2022, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise offenbart werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18, NStZ-RR 2019, 112, 114; Beschlüsse vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18, NStZ-RR 2019, 371, 372 und vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, NStZ 2020, 556 Rn. 9 (zu § 31 BtMG)).

    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls die Prüfungsreihenfolge bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund zu beachten haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 11; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19 Rn. 5).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20 Rn. 5; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 91/20, NStZ-RR 2020, 304, 305 und vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14 Rn. 9; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 (tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler); Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 (zu § 31 BtMG); BTDrucks. 17/9695, S. 8).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise offenbart werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18, NStZ-RR 2019, 112, 114; Beschlüsse vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18, NStZ-RR 2019, 371, 372 und vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, NStZ 2020, 556 Rn. 9 (zu § 31 BtMG)).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Soweit der Angeklagte in den Fällen II.10 bis II.20, III.21 bis III.24 und III.26 bis III.28 der Urteilsgründe wegen vorsätzlichen Besitzes und Führens erlaubnispflichtiger halbautomatischer Kurzwaffen in Tateinheit mit vorsätzlichem Handeltreiben mit erlaubnispflichtigen halbautomatischen Schusswaffen sowie wegen vorsätzlichen Erwerbs und Besitzes erlaubnispflichtiger Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, weil sich auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen das konkurrenzrechtliche Verhältnis dieser (Verkaufs-) Fälle zu den (Erwerbs-) Fällen I.1 bis I.9 der Urteilsgründe nicht sicher beurteilen lässt (zur konkurrenzrechtlichen Bewertung vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 4 StR 596/05, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 7 u. 13).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 595/14

    Schwere räuberische Erpressung durch Mitglieder einer Bande (keine Erweiterung

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20 Rn. 5; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 91/20, NStZ-RR 2020, 304, 305 und vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14 Rn. 9; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 (tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler); Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 (zu § 31 BtMG); BTDrucks. 17/9695, S. 8).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 91/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20 Rn. 5; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 91/20, NStZ-RR 2020, 304, 305 und vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14 Rn. 9; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 (tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler); Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 (zu § 31 BtMG); BTDrucks. 17/9695, S. 8).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Soweit der Angeklagte in den Fällen II.10 bis II.20, III.21 bis III.24 und III.26 bis III.28 der Urteilsgründe wegen vorsätzlichen Besitzes und Führens erlaubnispflichtiger halbautomatischer Kurzwaffen in Tateinheit mit vorsätzlichem Handeltreiben mit erlaubnispflichtigen halbautomatischen Schusswaffen sowie wegen vorsätzlichen Erwerbs und Besitzes erlaubnispflichtiger Munition in Tateinheit mit vorsätzlichem Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, weil sich auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen das konkurrenzrechtliche Verhältnis dieser (Verkaufs-) Fälle zu den (Erwerbs-) Fällen I.1 bis I.9 der Urteilsgründe nicht sicher beurteilen lässt (zur konkurrenzrechtlichen Bewertung vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 4 StR 596/05, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 7 u. 13).
  • BGH, 27.08.2019 - 1 StR 586/18

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten (Möglichkeit eines wesentlichen

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise offenbart werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18, NStZ-RR 2019, 112, 114; Beschlüsse vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18, NStZ-RR 2019, 371, 372 und vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, NStZ 2020, 556 Rn. 9 (zu § 31 BtMG)).
  • BGH, 21.07.2020 - 3 StR 141/20

    Aufklärungshilfe (Zusammenhang zwischen aufgeklärter und abgeurteilter Tat)

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Vielmehr genügt es, dass sie Einzeldelikte eines kriminellen Gesamtgeschehens sind, mithin ein innerer oder inhaltlicher Bezug zwischen ihnen besteht (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20 Rn. 5; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 91/20, NStZ-RR 2020, 304, 305 und vom 3. März 2015 - 3 StR 595/14 Rn. 9; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 (tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler); Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619, 620 (zu § 31 BtMG); BTDrucks. 17/9695, S. 8).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Wesentlichkeit der

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls die Prüfungsreihenfolge bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund zu beachten haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 11; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19 Rn. 5).
  • BGH, 27.01.2015 - 5 StR 603/14

    Strafzumessung: Aufklärunghilfe des wegen Diebstahls Angeklagten durch Benennung

  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Hinzu kommt, dass ein Aufklärungserfolg im Sinne des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB auch bereits dann vorliegen kann, wenn die Angaben des Angeklagten den bisher zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden eine sichere Grundlage verschafft haben (vgl. BGH, Beschl. v. 4 StR 305/20 v. 03.02.2021 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Wesentliche Aufklärungshilfe liegt vor, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, NStZ 2016, 720, 721; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.10.2023 - 5 StR 332/23

    Revision wegen Nichtprüfens von den Strafausspruch beeinflussenden mildernden

    Der erforderliche Zusammenhang liegt vor, wenn ein innerer verbindender oder inhaltlicher Bezug zwischen vorgeworfener und offenbarter Tat besteht (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2018 - 5 StR 251/18, NJW 2019, 245 f.; Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20; vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20, NStZ 2021, 285 f.).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

    Der bloße Umstand, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt ein auf Rechnung des W.     von einem Dritten angemietetes Kraftfahrzeug nutzte und es bei Gelegenheit dieser Nutzung zu dem festgestellten objektiven Tatgeschehen kam, genügt für die Annahme eines Zusammenhangs i.S.d. § 46b Abs. 1 StGB nicht (zur Auslegung vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 527/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20, juris Rn. 6; Beschluss vom 21. Juli 2020 - 3 StR 141/20, juris Rn. 5; vgl. außerdem Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 603/14 [tatplangemäßer Weiterverkauf an einen Hehler]; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 5 StR 209/15; Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 436/15).
  • BGH, 09.02.2023 - 3 StR 440/22

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Konnex zwischen

    Dieser Bezug ist zum Beispiel gegeben, wenn der Kronzeuge das tatbestandliche Handeln eines Mittäters offenlegt, wenn sich die aufgedeckte Tat als Teil einer Serie des Mittäters erweist, an welcher der Aufklärungsgehilfe jedenfalls in anderen Handlungsabschnitten beteiligt war, oder wenn er weitere Geschäfte seines Betäubungsmittellieferanten enthüllt (s. insgesamt etwa BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13, StV 2014, 619 Rn. 10; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20, StraFo 2021, 214, 215; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 31 Rn. 39 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 146/21

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten (wesentlicher Aufklärungsbeitrag)

    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise offenbart werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18 -, juris Rn. 9; BGH, Beschlüsse (richtigerweise: Urteil) vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 -, juris Rn. 28; (Beschluss) vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20 -, juris Rn. 6).
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